Die Betreuungsweisung ist eine intensive und individuelle pädagogische Maßnahme für Jugendliche und Heranwachsende, die wiederholt und/oder schwerwiegend strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Jugendgerichtsgesetz § 10) Die Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit sollte vorhanden sein. Durch den richterlichen Weisungscharakter können wir hier aber auch jene jungen Menschen erreichen, die eine freiwillige erzieherische Hilfe ablehnen würden.
Die Betreuungsweisung ist geeignet, wenn die Delinquenz ein Ausdruck von sozialen, erzieherischen oder persönlichen Defiziten ist.
Oft ist das Herkunftsmilieu von vielfältigen Problemen und Belastungen gekennzeichnet, die begangene Straftat eine Folge der ungünstigen Sozialisationsbedingungen.
Unsere gezielte Betreuung unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Lösung persönlicher und sozialer, kriminalitätsfördernder Probleme ganzheitlich und mit systemischem Ansatz.
Unsere Betreuungshelfer/-helferin unterstützt den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie.
Auch in diesem Falle ist für uns Kooperation und Wertschätzung Grundlage aller Erfolge.
Wir suchen lösungsorientierte Wege nach gemeinsamer Erarbeitung von Ressourcen, Stärken und Zielperspektiven.
Verein für Lebensorientierung
LeO e.V.
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