Als Betreuungshelfer/Erziehungsbeistand fördern wir nach §30 KJHG die Verselbständigung des jungen Menschen, indem wir bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützend zur Seite stehen.
Wir achten sorgfältig darauf, dass der Bezug zur Familie erhalten bleibt und das soziale Umfeld des Minderjährigen in die Maßnahmen einbezogen wird.
Der Beistand ist langfristig angelegt. Da sie meist nur in Kooperation mit dem/der Jugendlichen zielführend ist, findet sie gewöhnlich auf freiwilliger Basis statt
Verein für Lebensorientierung
LeO e.V.
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