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Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung

Wir bieten Hilfen zur Erziehung (SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Gesetz; §§ 27ff). Hilfen dienen dazu, dass sich Kinder und Jugendliche im eigenen Familienverbund angemessen entwickeln können, sich geborgen fühlen.

Gefährdungen, Belastungen eventuelle Vernachlässigungen verhindert bzw. unterbrochen werden. Auch flexible Hilfen zur Erziehung werden von uns abgedeckt und richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. (§§28 bis 35). Normalerweise wird die Hilfe im Inland erbracht unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes. Sollte es nach Maßgabe der Hilfeplanung im Einzelfall erforderlich werden, kann die Hilfe auch im Ausland erbracht werden.

Die auf Kooperation und gegenseitige Wertschätzung angelegten Angebote bedingen die aktive Mitarbeit der Eltern und betroffenen Kinder/Jugendlichen. Die Mitarbeit der Eltern ist besonders dann hilfreich, wenn die jungen Menschen in der Familie bleiben sollen.

Hier gilt es für alle Beteiligten, im Alltag Neues zu versuchen und zielführend neue Wege zu gehen. 

Wichtig zu wissen: Hilfe zur Erziehung wird bereits im Vorfeld einer Kindeswohlgefährdung geleistet und hat dort, wo Situationen noch nicht verhärtet sind oder ausweglos scheinen, die besseren Chancen.

Der Antrag auf Hilfen zur Erziehung kann jederzeit beim Jugendamt gestellt werden, ohne dass Nachteile daraus erwachsen.

Im Gegenteil, es ist der Beweis, dass es den Eltern um das Wohle ihres Kindes/Jugendlichen geht, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Es ist eine Stärke der Eltern, wenn sie Hilfe zur Selbsthilfe annehmen.

Date

09. Mai 2021

Tags

Erziehungshilfen

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