Verein für Lebensorientierung

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Notschlafstelle

Notschlafstelle

LeO E.V. stellt jungen Erwachsenen, zwischen 18- 25 Jahren, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, Schlafplätze zur Verfügung. Explizit für junge Männer und Frauen in der oben genannten Altersgruppe werden in meisten Städten unzureichend altersgerechte Unterbringungen angeboten. 

Hier setzen wir uns als LeO e.V. für die Gruppe von jungen erwachsenen Männern und Frauen ein, und bieten ihnen über eine  Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern und Behörden wie z.B.  Jugendamt/Jugendförderung)/ Amt für Soziales und Wohnen/ Fachstelle für Wohnungsnotfälle geschützte Räume an. 

Unterbringungsbedürftige sind  überwiegend Jugendliche, die nach der Beendigung der Jugendhilfe nicht auf den Haushalt der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden können oder ihre Wohnungen aus unterschiedlichen Gründen verloren haben.

Die Beseitigung der Obdachlosigkeit ist vorrangig und damit verbunden sind einige Leistungen, die junge Menschen zielführend aktiv erledigen müssen. 

  • • Antrag auf SGB II Leistungen, 
  • • Wohnungssuche 
  • • Klärung der privaten Situation 
  • • Klärung der finanziellen Situation 

Weitervermittlung zu anderen Institutionen wird parallel dazu berücksichtigt. LeO e.V. stellt diesen jungen Menschen eine pädagogische Fachkraft für die Dauer der Unterbringung zur Seite. Die Jugendlichen werden von dem/der Betreuer:in an ihre Verpflichtungen erinnert und dabei unterstützt. Da die Unterbringung meist über das Streetwork angeregt wird, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern von großer Bedeutung.

Diese Leistung stellt keine Einzelbetreuung oder eine Jugendhilfeform im klassischen Sinne dar. Diese Hilfestellung machen wir aus Überzeugung und zur Förderung junger Menschen bei der Verwirklichung ihres Rechtes auf selbstbestimmte Lebensgestaltung und gesellschaftliche Partizipation und decken die anfallenden Personalkosten mit unseren eigenen finanziellen Ressourcen ab.

Das Ziel ist es vorerst, dass die jungen Menschen eine altersgerechte Unterkunft bekommen, nicht aus dem „Raster“ fallen und ihre Verpflichtungen gegenüber Ämtern und Behörden wahrnehmen. Wir sehen unser Angebot als ein Sprungbrett aus der Not in die Selbständigkeit. Ein kleiner Anteil von ihnen braucht eine nachgehende Betreuung in den eigenen vier Wänden. Auf Wunsch und Anfrage können wir dies gerne im Rahmen des §41 KJHG leisten.

Date

09. Mai 2021

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